Was bedeutet Kurzzeitpflege?
Ist die häusliche Pflege zeitweise nicht gesichert, bietet die Kurzzeitpflege die Möglichkeit, vorübergehend stationär versorgt zu werden. Die Kosten werden für bis zu 28 Tage im Jahr von der Pflegeversicherung übernommen. Unterkunft und Verpflegung müssen jedoch selbst getragen werden.
Wann kann ich die Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen?
Für pflegeberechtigte Personen lassen sich besondere Notsituationen durch die Kurzzeitpflege schnell meistern, zum Beispiel
• wenn die Pflegeperson durch Krankheit oder andere Umstände ausfällt und die Betreuung nicht erbringen kann oder
• wenn nach einem stationären Aufenthalt im Krankenhaus die Wohnung auf eine neue Pflegesituation vorbereitet werden muss.
Was beinhaltet die Kurzzeitpflege?
In unserer Kurzzeitpflegeeinrichtung werden die Gäste pflegerisch, sozial und bei Bedarf auch medizinisch betreut. Hilfe bei alltäglichen Verrichtungen wie Aufstehen, An- und Auskleiden sowie Waschen werden ebenso angeboten wie die Behandlungspflege nach ärztlicher Verordnung - Verbandswechsel, etc.
Beschäftigungsangebote wie z. B. Gedächtnistraining runden das Angebot ab.
Wie bieten unseren Kurzzeitpflege-Kunden funktionell aber ästhetisch eingerichtete Doppel- und Einzelzimmer mit TV und Telefon.
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